Temporärarbeit hat auch seine Vorteile. Kommen Sie in den Genuss von bezahlten Weiterbildungsmöglichkeiten durch Einsätze als temporären Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne dabei welche Möglichkeiten und Bildungsstätten Ihr Lebenslauf in Schwung bringt.
Weiterbildungszuschüsse:
https://www.tempservice.ch/de/temptraining/index.php
Wann habe ich Anspruch auf Weiterbildungszuschüsse?
Um Anspruch auf Weiterbildungszuschüsse zu geniessen, muss Ihr temporär Vertrag unter dem GAV-Personalverleih laufen. Nach geleisteten 88h können Sie eine Weiterbildung von CHF 500 und einem Lohnausfall von CHF 250.- in Anspruch nehmen. Jede weitere Arbeitsstunde erhöht Ihren Zuschuss für Weiterbildung und Lohnausfallentschädigung.
Wie bekomme ich in den Genuss der Weitbildungszuschüsse?
Auf www.tempservice.ch/de/temptraining/anspruch-pruefen/index.php können Sie anhand ihren geleisteten Stunden prüfen, wieviel «Guthaben» Sie in Anspruch stellen dürfen.
Unter «Bildungsverzeichnis» finden Sie alle verifizierten Bildungsstätten, bei der Sie ihren Bedürfnissen entsprechende Weiterbildung absolvieren können.
Gesuch stellen
Es muss VOR absolvieren der Weiterbildung das Gesuch bei Temptraining eingereicht werden! Auch wird verlangt, dass die Weiterbildung vorab bezahlt wird. Nach bestandener Weiterbildung (Nachweis muss eingereicht werden) wird ihnen zeitnah die Kurskosten sowie Lohnausfallentschädigung (sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit war) zurück bezahlt.